ATV- und Quadverleih Deutschland

ATV und Quad Vermietung im gesamten Bundesgebiet über Mietstationen vor Ort.
Weitere Infos:
www.q-v-d.de
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Quads mieten Bayern | Quads mieten Ein Quad mieten (von lat. vier) oder All Terrain Vehicle ist ein Fahrzeug mit vier Rädern, häufig mit dicken Reifen als Geländefahrzeug. Man könnte es als Motorrad oder Moped mit 4 Rädern bezeichnen. Als Kraftfahrzeug kann es sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgerät dienen. Entwickelt wurden diese Fahrzeuge ursprünglich von der japanischen Motorradindustrie. Der Absatzmarkt waren die USA und hier tauchten die anfangs noch dreirädrigen Fahrzeuge auch als erstes auf. Die Dreiräder waren zunächst nur als Fun-Gefährte für die südkalifornischen Wüsten gedacht. Die Fahrwerksgeometrie dieser Dreiräder war extrem gewöhnungsbedürftig. Die Kraft wurde auf eine starre Hinterachse übertragen, auf der gleichzeitig das meiste Gewicht des Fahrers lagerte. Das vordere Rad war kaum belastet, wurde beim Gasgeben sogar regelrecht entlastet. Kontrollierte Lenkbewegungen waren somit unmöglich. Die Folge waren zahlreiche schwere Unfälle in den USA. Die Verbraucherschützer setzten schließlich ein Vertriebsverbot für diese Dreiräder durch. Da der Markt jedoch zu lukrativ schien, entschärften die Japaner die Fahrzeuge und spendierten ihnen ein viertes Rad. Noch immer haben die ATV oder Quads eine starre Hinterachse, aber sie sind inzwischen etwas besser lenkbar geworden. Das gilt in erster Linie für das Fahren off road, für den Einsatz auf dem Asphalt sind weitere Umbaumassnahmen erforderlich. Die Führerscheinregelung ist in Deutschland recht einfach. Man unterscheidet zunächst Einspur- und Mehrspurfahrzeuge. Einspurfahrzeuge sind Motorräder und hier besteht die Ausnahme, das eine weitere Spur durch einen nichtangetriebenen Seitenwagen gebildet werden kann. Per Definition ist also für das Fahren mit einem ATV oder Quad zwingend der PKW Führerschein erforderlich. Da es über zwei Achsen verfügt, gilt es (in Deutschland und auch in Österreich) als Pkw. ATVs dürfen in Deutschland unabhängig von der Motorleistung nur mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden. In Österreich können Quad's mieten mit bis zu 50ccm Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 16 Jahren gefahren werden, für alle größeren muss man in Österreich einen PKW Führerschein besitzen.
| Bayern Bayern
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siehe auch: Portal Bayern
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Staatsflaggen
Alternativform der Staatsflagge des Freistaates Bayern
Das Große Bayerische Staatswappen
Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.549,32 km²
Einwohner: 12.401.000 (08/2003)
Bevölkerungsdichte: 164 Einwohner/km²
Landeshymne: Gott mit dir du Land der Bayern!
Schulden: 2.732 ? pro Einwohner (2002)
Schulden gesamt: 33,8 Mrd. ? (2002)
ISO 3166-2: DE-BY
Homepage: www.bayern.de
Politik
Ministerpräsident: Edmund Stoiber (CSU)
(seit 17.6.1993)
Regierende Partei: CSU
letzte Wahl: 21. September 2003
nächste Wahl: 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6
Karte
Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich. Zum Freistaat gehören vier bayerische Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben, Baiern und Sudetendeutsche.
Inhaltsverzeichnis [AnzeigenVerbergen]
1 Geschichte
2 Politik
2.1 Staatsaufbau
2.2 Wahlrecht
3 Verwaltungsgliederung
3.1 Regierungsbezirke
3.2 Landkreise
3.3 Kreisfreie Städte
3.4 Städte und Gemeinden
4 Regionen
5 Geografie und Klima
6 Wirtschaft
7 Kultur
8 Religion, "Stämme" und Sprache
9 Staatswappen, Flagge und Hymne
10 Weblinks
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1 Geschichte
Siehe die Hauptartikel Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Im Zuge der Reformen von Minister Maximilian Josef Montgelas wurde die Schreibweise "Baiern" durch "Bayern" ersetzt, wohl wegen der Leidenschaft Ludwig I. für die antike griechische Kultur.
Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten
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2 Politik
In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber.
Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung: CSU 124 Sitze, SPD 41 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze.
Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpäsidenten elf Staatsminister an:
Günther Beckstein - Inneres und Stellvertretender Ministerpräsident
Eberhard Sinner - Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
Otto Wiesheu - Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Josef Miller - Landwirtschaft und Forsten
Monika Hohlmeier - Unterricht und Kultus
Thomas Goppel - Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kurt Faltlhauser - Finanzen
Christa Stewens - Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen
Werner Schnappauf - Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Beate Merk - Justiz
Erwin Huber - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
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2.1 Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Seit dem 1. Januar 2000 existiert ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das Oberste bayerische Gericht ist das Bayerische Verfassungsgericht. Ihm nachgeordnet sind verschiedene Oberste Landesgerichte und die restliche Judikative. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident
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2.2 Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht eine demokratische Besonderheit auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", Mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
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3 Verwaltungsgliederung
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3.1 Regierungsbezirke
Oberbayern
Oberfranken
Oberpfalz
Mittelfranken
Niederbayern
Schwaben
Unterfranken
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3.2 Landkreise
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
Kreiskarte: Bayern
Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
Aichach-Friedberg
Altötting
Amberg-Sulzbach
Ansbach
Aschaffenburg
Augsburg
Bad Kissingen
Bad Tölz-Wolfratshausen
Bamberg
Bayreuth
Berchtesgadener Land
Cham
Coburg
Dachau
Deggendorf
Dillingen
Dingolfing-Landau
Donau-Ries
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Erlangen-Höchstadt
Forchheim
Freising
Freyung-Grafenau
Fürstenfeldbruck
Fürth
Garmisch-Partenkirchen
Günzburg
Haßberge
Hof
Kelheim
Kitzingen
Kronach
Kulmbach
Landsberg am Lech
Landshut
Lichtenfels
Lindau (Bodensee)
Main-Spessart
Miesbach
Miltenberg
Mühldorf am Inn
München
Neuburg-Schrobenhausen
Neumarkt in der Oberpfalz
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Neustadt an der Waldnaab
Neu-Ulm
Nürnberger Land
Oberallgäu
Ostallgäu
Passau
Pfaffenhofen an der Ilm
Regen
Regensburg
Rhön-Grabfeld
Rosenheim
Roth
Rottal-Inn
Schwandorf
Schweinfurt
Starnberg
Straubing-Bogen
Tirschenreuth
Traunstein
Unterallgäu
Weilheim-Schongau
Weißenburg-Gunzenhausen
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Würzburg
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3.3 Kreisfreie Städte
Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
Amberg
Ansbach
Aschaffenburg
Augsburg
Bamberg
Bayreuth
Coburg
Erlangen
Fürth
Hof
Ingolstadt
Kaufbeuren
Kempten (Allgäu)
Landshut
Memmingen
München
Nürnberg
Passau
Regensburg
Rosenheim
Schwabach
Schweinfurt
Straubing
Weiden i.d.OPf.
Würzburg
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3.4 Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand Frühjahr 2003). Diese verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 2.005 sonstige Städte und Gemeinden.
siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach Einwohnerzahl
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4 Regionen
Allgäu
Alpenvorland
Bayerische Alpen
Bayerischer Wald
Chiemgau
Chiemgauer Alpen
Donaumoos
Donauried
Donauries
Fichtelgebirge
Franken
Frankenhöhe
Frankenwald
Fränkische Alb
Fränkische Schweiz
Haßberge
Holledau
Oberpfälzer Wald
Rhön
Nördlinger Ries
Salzburger Kalkalpen
Spessart
Steigerwald
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5 Geografie und Klima
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
die bayerischen Alpen im Süden
das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
das ostbayerische Mittelgebirge und
die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
Iller, Isar, Lech und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
Altmühl, Wörnitz, Naab und Regen (fließen links dagegen).
Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, im Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.
Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern
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6 Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland. Die Arbeitslosenzahl betrug im Februar 2003 8,0 Prozent.
Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. Regionen wie Oberfranken oder die nördliche Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10% auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.
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7 Kultur
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8 Religion, "Stämme" und Sprache
röm.-katholisch 67 % (1950 71.9 %)
evangelisch 23 % (1950 26.8 %)
Andere Konfessionen ca. 4 %
Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, Altbayern, Franken und Schwaben kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die sogenannten Sudetendeutschen.
Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen
Ferner gibt es kleinere Gebiete, in den Südostthüringisch sowie hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.
siehe: Dialekte in Bayern
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9 Staatswappen, Flagge und Hymne
Das bayerische Staatswappen (http://www.bayern.de/Bayern/Information/PDF/01_Staatswappen.pdf) besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der "fränkische Rechen" für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das Weiß-Blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: Einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.
Zur Hymne siehe: Bayernhymne
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